Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt
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Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt
Die Ergebnisse werden anonym und nur mit einer Chiffrenummer versehen bis zu zehn Jahre lang in der Düsseldorfer Rechtsmedizin aufbewahrt. Wenn sich eine Frau später dann doch dazu entscheidet, sich rechtlich zu wehren und den Täter anzuzeigen, kann sie auf diese möglichen Beweismittel zurückgreifen.
Anzeige oft erst später
Hintergrund ist, dass viele Frauen sich oft erst lange nach sexualisierten Übergriffen dazu entscheiden, den Täter anzuzeigen. Dann sind in der Regel keine Spuren mehr zu finden, und die Beweisführung vor Gericht wird sehr schwierig.
Ein gemeinsames Projekt der Frauenberatungsstelle, des Städtischen Klinikums, der Gleichstellungsstelle und der Düsseldorfer Rechtsmedizin soll dem entgegenwirken. Das Projekt wird vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.
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